
Prüfung
Die Ausbildungsrichtlinie zum ÖÄK-Diplom Akupunktur sieht vor, dass der Prüfungsantritt bereits im Rahmen der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt möglich ist. Das Zeugnis Ihrer bestandenen Prüfung reichen Sie gemeinsam mit dem Antragsformular ÖÄK-Weiterbildung bei der ÖÄK ein. Die Weiterbildungsurkunde wird von Seiten der ÖÄK jedoch erst mit Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung ausgestellt. (Siehe 2. Seite des Antragsformulars OÄK-Weiterbildung: "Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung können vorab eine Weiterbildungsurkunde beantragen, welche sie nach Erlangung der Berufsberechtigung erhalten").
Um eventuelle Fristen nicht zu übersehen, empfehlen wir, den Antrag direkt im Anschluss an Ihre bestandene Prüfung einzureichen, auch wenn sich die Ausstellung der Urkunde bis zum Abschluss Ihrer Ausbildung verzögert.
Nach Abschluss der vorgeschriebenen Theorie- und Praxiseinheiten kann die Prüfung abgelegt werden.
Das Diplom berechtigt zur Verrechnung von Behandlungs-Honoraren mit Versicherungen und Privatversicherungen.
Die Prüfung besteht aus drei Teilen – einem schriftlichen Teil (single choice) und zwei mündlichen Teilen bei zwei verschiedenen Prüfer:innen. Die Erstellung der Diagnose, Therapieformen der chinesischen Medizin und die Fertigkeit der Nadelung werden überprüft.
Nach Ablegung aller Prüfungsteile erfolgt die Beurteilung der Prüfungsergebnisse durch die Kommission.
Bitte beachten Sie, dass die schriftliche Anmeldung bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin einzureichen ist. Die Reihung der Teilnehmer:innen erfolgt nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung.
Zur Wiederholung der erlernten Kenntnisse und Fertigkeiten der Akupunktur empfehlen wir vor der Prüfung den Refresher Kurs.
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