Mitgliedschaft bei Ärzt:innen für Akupunktur
Ärzt:innen für Akupunktur ist als Verein organisiert.
Als Mitglied können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
Vier Mal jährlich die kostenlose Zusendung der DZA-Deutsche Zeitschrift für Akupunktur.
Regelmäßige Zusendung des Akupunktur-Newsletters zur wechselseitigen Kommunikation und dem informellen Erfahrungsaustausch auf allen Gebieten der Traditionellen Chinesischen Medizin. Es werden relevante interne Fragen besprochen und aktuelle Termine bekannt gegeben.
Liste diplomierter Akupunkturärzt:innen im Internet: Empfehlung Ihres Namens und Ihrer Ordination im Internet. Auf Wunsch wird auch ein Link zu Ihrer website eingerichtet. Zur Veröffentlichung Ihrer Daten benötigen wir das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Datenblatt.
Einladung zu regelmäßig stattfindenden Qualitätszirkeln und Informationsveranstaltungen.
Ermäßigte Kursgebühren für Theorie-Kurse und Praxisseminare. Zusätzliche Ermäßigungen für Theorie Kurse sind für unsere Mitglieder in Karenz, Mitglieder ohne Beschäftigung und für studierende Mitglieder möglich, wenn der schriftliche Nachweis für die Ermäßigung bereits vor der Kursanmeldung erbracht wird.
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Mitglieder werben Mitglieder 2024
für jedes neu geworbene Mitglied, welches sich auch zur Akupunkturausbildung anmeldet, laden wir Sie als Dankeschön zu einem Akupunktur Theoriekurs Ihrer Wahl ein.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt Euro 105,- pro Kalenderjahr bzw. € 55.- ab der Jahresmitte.
Der Mitgliedsbeitrag mit Einziehungsermächtigung beträgt € 95.- pro Kalenderjahr. Einziehungsermächtigung PDF
Die Übersendung der vollständig ausgefüllten Beitrittserklärung an unser Büro und die Einrichtung eines Einziehungsauftrages gilt als Beitritt zum Verein Ärzt:innen für Akupunktur.
Beenden bzw. Kündigung der Mitgliedschaft
Gemäß den Vereinsstatuten ist der Austritt aus dem Verein dem Vorstand schriftlich mit eingeschriebenem Brief anzuzeigen, wobei der Austritt nur bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres erklärt werden kann. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie nicht zum gegenständlichen sondern erst zum nächstfolgenden Jahresende wirksam, wobei die Pflicht zur Entrichtung der aushaftenden Beiträge weiter bestehen bleibt. Auf diese Kündigungsfrist wird im Beitrittformular ausdrücklich hingewiesen (auch bei Onlinebeitritt). Ausnahmeregelungen sind in diesen von der Vereinsbehörde genehmigten Statuten nicht vorgesehen und daher auch nicht möglich.