WAS bedeutet der Fortbildungsnachweis für die einzelne Ärztin / den einzelnen Arzt?
Mit dem Fortbildungsnachweis bestätigt die Ärztin/der Arzt, dass der gesetzlichen Fortbildungspflicht nachgekommen wurde
(siehe § 49 Abs 2c ÄrzteG und § 28 Verordnung über ärztliche Fortbildung).
Die Ärztin/der Arzt ist durch diese Vorschriften verpflichtet, sich im Umfang eines DFP-Diploms fortzubilden. Dies erfolgt durch:
- Sammeln von mindestens 150 DFP-Punkten in den vergangenen 3 Jahren:
Das bedeutet, dass der Nachweis der Fortbildung entweder durch ein DFP-Diplom oder die Vorlage von Fortbildungsbestätigungen nach der DFP-Systematik im Umfang eines DFP Diploms zu erfolgen hat.
Gültig sind alle Einträge auf dem meindfp-Fortbildungskonto oder Papierbestätigungen über DFP-Punkte (bzw. internationale CME-Punkte und von deutschen Landesärztekammern anerkannte Fortbildungspunkte der Kategorien A, B, C, D, F, G und H) sowie im Einzelfall zu überprüfende Nachweise anderer Fortbildungen.
Bei den 150 DFP-Punkten sind folgende Kriterien zu beachten:
- mindestens 50 DFP-Punkte aus Präsenzfortbildungen (inkl. Qualitätszirkel)
- maximal 100 DFP-Punkte durch DFP-anerkannte Fortbildungen (E-Learning, Literaturstudium, Hospitationen, Supervisionen etc.)
UND
- mindestens 120 medizinische DFP-Punkte, d.h. medizinisch-fachlich approbierte Fortbildungen aus allen Fächern
- maximal 30 DFP-Punkte durch sonstige Fortbildung
Im Rahmen der gesetzlichen Evaluierung von Ordinationen und Gruppenpraxen durch die ÖQMed wird bereits zum jetzigen Zeitpunkt entweder ein DFP-Diplom oder Fortbildungen im Ausmaß des DFP-Diploms als verbindliches Kriterium abgefragt und muss gegenüber der ÖQMed nachgewiesen werden. Im Falle der Nichterfüllung des Fortbildungsnachweises 2016 von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten wird die ÖQMed informiert.
WER hat die absolvierte Fortbildung nachzuweisen?
Alle Ärztinnen und Ärzte mit der Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung, die den Beruf aktiv ausüben, sind zum Fortbildungsnachweis verpflichtet.
WANN ist die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung nachzuweisen?
Erstmals zum Stichtag 1. September 2016 wird überprüft, wer die Erfüllung nachweisen kann. Genügte es bislang, die Nachweise in Form von Teilnahmebestätigungen in der Schublade zu verwahren, ist nun aktiv die Erfüllung der DFP-Anforderungen gegenüber der Österreichischen Ärztekammer nachzuweisen.
WIE wird die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung überprüft?
Die Österreichische Ärztekammer prüft 2016 flächendeckend die ärztliche Fortbildungsverpflichtung. Mit Stichtag 1. September 2016 wird verifiziert, welche ÄrztInnen über ein aktuelles DFP-Diplom verfügen oder mindestens 150 DFP-Punkte (inkl. der weiteren Bedingungen laut Frage 2) auf Ihrem elektronischen Fortbildungskonto gebucht haben.
Werden die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, so wird man von der Österreichischen Ärztekammer innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zum Nachweis der Fortbildungen aufgefordert. Kommt man auch dieser Forderung nicht nach, so zieht die Nichterfüllung die Meldung an den Disziplinarsenat der Österreichischen Ärztekammer nach sich. Dieser entscheidet über das Ausmaß disziplinarrechtlicher Konsequenzen, die vom schriftlichen Verweis bis hin zu einem Berufsverbot reichen. Letzteres wäre beispielsweise denkbar, wenn eine Ärztin/ein Arzt beharrlich die Fortbildungspflicht nicht erfüllt.
Wie können Sie sich BEREITS JETZT optimal auf den Fortbildungsnachweis 2016 vorbereiten?
Zeitgerechte Planung ist die Kür und Dokumentation die Pflicht. Auch wenn das Jahr 2016 mit dem Fortbildungsnachweis gefühlt noch in weiter Ferne liegt, ist es vorteilhaft, bereits jetzt die Dokumentation (online oder in Papierform) der Fortbildungen anzugehen. Die gesammelten Fortbildungspunkte empfehlen wir, mit einem DFP-Diplom zu verbriefen, das als glaubhafter Nachweis dient.
Wir empfehlen Ihnen, so noch nicht erfolgt, Ihr Fortbildungskonto auf www.meindfp.at zu eröffnen. Dieses ist bereits für Sie vorbereitet und wird mit den Registrierungsdaten – ÖÄK-Arztnummer und Eröffnungskennung (telefonisch unter 01-512 63 83-33 oder per E-Mail an support@meindfp.at zu erfragen) – aktiviert.
Wirken sich die neuen DFP-Bestimmungen (250 DFP-Punkte in 5 Jahren) und die derzeit geltenden ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN auf den Fortbildungsnachweis mit Stichtag 1. September 2016 aus?
Nein, aus heutiger Sicht für diesen Zyklus der Überprüfung der Fortbildungspflicht (noch) nicht. Mit 1. Juli 2017 ändern sich die Voraussetzungen für die Zuerkennung des DFP-Diploms. Ab diesem Zeitpunkt, der dem Ende der Übergangsbestimmungen
(30. Juni 2017) folgt, müssen 250 DFP-Punkte, gesammelt in den letzten 5 Jahren, für ein DFP-Diplom eingebracht werden.
Die nächste Überprüfung des Fortbildungsnachweises findet aus heutiger Sicht am 1. September 2019 statt.
KONTINUIERLICHE FORTBILDUNG:
Weshalb ist Lifelong Learning insbesondere bei ÄrztInnen wichtig?
In der Medizin passieren Entwicklungsschritte und bahnbrechende Erkenntnisse, die Wissensupdates unabdingbar machen. Zudem beschleunigt sich mit der Zunahme des Wissens gleichzeitig die Veraltung von vorhandenem Wissen. Man kann von einer Halbwertzeit des Wissens sprechen.
Die Halbwertzeit des Wissens wird wie folgt angesetzt:
- Schulwissen: 20 Jahre
- Wissen aus universitärer Bildung: 10 Jahre
- Wissen im Bereich der Technologie: 5 Jahre
[Quelle: Prange C. Organisationales Lernen und Wissensmanagement: Fallbeispiele aus der Unternehmenspraxis. Wiesbaden: Verlag Dr. Th. Gabler, 2002.]
1991 wurde in einer Befragung von 289 amerikanischen Internisten untersucht, wie sich deren medizinischer Kenntnisstand mit zunehmendem Abstand von der Facharztprüfung entwickelte Es zeigte sich eine zunehmende Veraltung des Wissens und ein Defizit an aktuellem Wissen. Diese Tendenz war besonders ausgeprägt in innovationsintensiven Bereichen der Inneren Medizin. Die Untersuchung begründete die These von einer Halbwertzeit medizinischen Wissens in einer Größenordnung von 5 Jahren.
[Quelle: 2. Ramsey PG, Carline JD, Inui TS, Larson EB, LoGerfo JP, Norcini JJ et al. Changes over time in the knowledge base of practicing internists. JAMA. 1991;266:1103-7]
Kurze Innovationszyklen und Technologiesprünge in der Medizin verlangen eine berufsbegleitende Aktualisierung des Wissens und kontinuierliche Erweiterung der fachlichen Kompetenz. Nur auf diesem Weg kann das Vertrauen, das die PatientInnen und die Öffentlichkeit in die medizinische Betreuung setzen, bestätigt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Österreichische Akademie der Ärzte GmbH
Tel.: 01 512 63 83-33
E-Mail: support(at)meindfp.at